Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem BinzHotel Landhaus Waechter (im folgenden nur BinzHotel genannt) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB – Bestimmungen erfüllen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Alle Anfragen, Reservierungen und Bestätigungen über E-Mail und Direktbuchungen über Buchungssysteme im Internet unterliegen den AGB. Die AGB und die Datenschutzerklärung des BinzHotels sind zudem auf der Homepage www.BinzHotel.de hinterlegt. Durch diese Tatsache sind sie dem Kunden, den Mietvertragsparteien ausreichend zur Kenntnis gebracht. Sie gelten ausschließlich; abweichenden Geschäftsbedingungen des Gastes wird widersprochen.
mit bis zu 4 gebuchten Zimmereinheiten pro Haushalt / Gruppe
oder
Empfänger: BinzHotel Landhaus Waechter
IBAN …wird bei Buchung mitgeteilt
BIC …wird bei Buchung mitgeteilt
Zahlungszweck: BelegNr. / Name / Anreisedatum
*) Eine Anzahlung entfällt:
Die KOMFORT-Anreise ist eine Erweiterung zur STANDARD-Anreise und muss spätestens am Tag der Anreise bis 18 Uhr vorab dem BinzHotel schriftlich/mündlich mitgeteilt werden:
Eine finanzielle Absicherung der KOMFORT-Anreise ist zwingend erforderlich.
oder
oder
Das BinzHotel als kleines ruhiges PRIVAT-HOTEL verzichtet bewusst auf Nachtanreisen, bietet aber für spät anreisende Gäste als gebührenpflichtige Zusatzbuchung – die bis 18 Uhr erfolgen kann – einen entspannten Service:
Die MONDSCHEIN-Anreise ist eine gebührenpflichtige Zusatzbuchung von 19,00 € zur KOMFORT-Anreise und muss spätestens am Tag der Anreise bis 18 Uhr vorab beim BinzHotel schriftlich/mündlich gebucht werden. Eine vollständige finanzielle Absicherung der MONDSCHEIN-Anreise ist zwingend erforderlich, sowie die vollständige Übermittlung der benötigen Gästedaten für den CHECK-IN. Zusätzlich ist vorab eine lesbare Kopie des Personalausweises (Hauptgast) an das BinzHotel zu senden, sofern keine gültigen Kreditkartendaten vorliegen oder übermittelt werden.
oder
oder
Ohne die rechtzeitige erfolgreiche Buchung der Mondschein-Anreise ist KEIN Check-In nach 20.00 Uhr möglich. Eine andere Ausgabe oder Weitergabe von Hotelschlüsseln an Dritte ist untersagt. Der Zugang zum Hotel bleibt bis 8.00 Uhr am Folgetag verwehrt. Die Buchung wird als Nichtanreise gewertet und mit 90% Stornogebühren berechnet. Die gebuchte Zimmereinheit wird bis maximal 10 Uhr am Folgetag freigehalten.
Übernachtungspreise, Zusatzleistungen und Kurbeiträge sind in bar oder mit MaestroCard(EC), MasterCard, VISA, VISAelectron, JCB vorbehaltlich fällig bei Anreise – im allgemeinen erfolgt die Abrechnung jedoch bei Abreise. Kreditkartenbelastungen können zu Prüfzwecken und entsprechend der Stornofristen früher erfolgen. Kartenzahlungen werden ab einem Mindestbetrag von 50,00 € akzeptiert.
Bei nicht belastbaren Kreditkarten oder nicht fristgerechter Anzahlungen auf das Konto des BinzHotels, kann das BinzHotel die Buchung mit Anzeige an den Gast aufheben. Das BinzHotel wird von jeglichen Pflichten aus dem Vertrag frei und behält sich Ansprüche und die Erhebung von Stornogebühren vor. Die Nichtzahlung der Anzahlung durch den Gast – hebt wiederum den geschlossenen Gastaufnahmevertrag nicht automatisch auf und ist nicht mit einer Stornierung gleichzusetzen. Bei Zimmern und Suiten die bis 18.00 Uhr nicht in Anspruch genommen werden, behält sich das BinzHotel eine Weitervermietung vor.
Änderungen der Buchung (Namenswechsel, Datumsänderungen etc.) jeglicher Art und CheckIn/Schlüsselabholung durch Dritte, bedürfen der Schriftform/Vollmacht. Das BinzHotel behält sich vor, für diesen Fall eine Bearbeitungsgebühr zu erheben und die bestellten Leistungen sofort fällig zu stellen und Kreditkartennummer und Ausweis als Sicherheiten zu verlangen.
Das BinzHotel kann ohne Begründung jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der Beträge abhängig machen, die ihr geschuldet werden, in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtzahlungen, selbst wenn diese als Vorleistungen zu erbringen sind.
Stornierungen sind grundsätzlich immer schriftlich zu tätigen.
Es gelten nachfolgende saisonabhängige Stornosätze A oder B. Berechnet ab dem Tag der Buchung nach den bestellten Leistungen (d. b. L.) abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen:
Januar, Februar, März, April sowie November und Dezember ohne Ostern und Silvester.
Stornierungen bis 4 Tage vor Anreise: kostenfrei
Stornierungen ab 3 Tage vor Anreise: 90 % der bestellten Leistungen
Ostern, Mai bis Oktober (und kombinierter NebenSaison) sowie Silvester.
Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
Stornierungen bis 15 Tage vor Anreise: 50 % der bestellten Leistungen
Stornierungen ab 7 Tage vor Anreise: 90 % der bestellten Leistungen
Stornogebühren nach schriftlicher Stornierung des Gastes innerhalb der Stornofrist werden gesetzlich als pauschalierter Schadensersatz betrachtet und sind nicht steuerbar. Der Ausweis der Mehrwertsteuer erfolgt nicht. Bei vorzeitiger Abreise, durch Gründe, die das BinzHotel nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Rückerstattung, die gebuchte Gesamtleistung ist zu zahlen. Dies gilt auch für nicht in Anspruch genommene einzelne Leistungen von Paketen.
ab 5 gebuchten Zimmereinheiten pro Haushalt / Gruppe
ab 5 Zimmereinheiten pro Haushalt/Gruppe bedürfen eines Gruppenreisevertrages. Arrangements sind für Gruppen nur bedingt auf Anfrage verfügbar.
sind schriftlich zu bestätigen. Die Namensliste der Teilnehmer einer jeweiligen Gruppe muss 14 Tage vor Ankunft dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden. Idealerweise inklusive erforderlicher Meldedaten.
Grundlage von Gruppenreservierungen sind folgende 4 vorab fälligen Teilzahlungen des Rechnungspreises der bestellten Leistungen (d.b.L.):
ohne diese die Buchung nicht verbindlich eingebucht wird.
ohne diese die Buchung als storniert gilt.
ohne diese die Buchung als storniert gilt.
ohne diese die Buchung als storniert gilt.
Die 1. Anzahlung (20%) wird vom Hotel bei Stornierung der Gruppe
ab 90 Tage bis 61 Tage vor Anreise als Stornogebühr (20% d.b.L.) einbehalten.
Die 1. und 2. Anzahlung (50%) wird vom Hotel bei Stornierung der Gruppe
ab 60 Tage bis 31 Tage vor Anreise als Stornogebühr (50% d.b.L.) einbehalten.
Die 1., 2.und 3. Anzahlung (90%) wird vom Hotel bei Stornierung der Gruppe
ab 30 Tage bis zum Tage der Anreise/Nichtanreise als Stornogebühr (90% d.b.L.) einbehalten.
Bei vorzeitiger Abreise, durch Gründe die das BinzHotel nicht zur vertreten hat erfolgt keine Rückerstattung, die gebuchte Gesamtleistung ist zu zahlen.
Die Rechnung(-en) sind in Euro gemäß o.g. Teilzahlungen vor Anreise zu zahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Alle neben den üblichen Veranstaltungsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon, Hotelbar etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlten. Im Falle der Nichtzahlung durch die Teilnehmer haftet der Veranstalter.
Das Rauchen ist nur in bestimmten Außenbereichen gestattet. Alle geschlossenen Gebäudeteile, insbesondere Zimmer, Suiten, Flure, die Lobby und der Frühstücksraum und sämtliche Funktionsräume sind Nichtraucherbereiche. Das BinzHotel gilt ganzheitlich als Nichtraucherhaus. Schadensersatzansprüche gegenüber dem BinzHotel bei Missachtung des Rauchverbotes von Dritten sind ausgeschlossen. Bei Missachtung des Rauchverbotes behält sich das BinzHotel die Erhebung von Sondergebühren und die sofortige Kündigung der Vertragsverhältnisses vor.
Das Entfachen oder die Verwendung von offenem Licht, Feuer, Kerzen, Teelichter, Räucherstäbchen, etc. ist grundsätzlich innerhalb der gesamten Hotelanlage für Gäste untersagt.
Das Mitbringen und die Beherbergung von HausTieren jeglicher Art ist grundsätzlich innerhalb der gesamten Hotelanlage für Gäste untersagt.
Die Nachtruhe von 22.00 – 8.00 Uhr ist zu wahren. Ausnahmen für besondere Veranstaltungen werden vom BinzHotel angekündigt.
Sofern Optionen ausdrücklich gewährt werden, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Das BinzHotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
Leistungen und Tarife werden von der Geschäftsleitung frei festgelegt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung mehr als 120 Tage beträgt.
Der Kunde oder Besucher trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen des BinzHotels, in den technischen Einrichtungen des Unternehmens hinterlassen hat. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Die Haftung muss auf das hier zulässige Maß beschränkt werden. Gegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld müssen bei der Rezeption hinterlegt werden, wobei ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag nur mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen ist. Die Haftung des BinzHotels für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist ausgeschlossen. Der Gast haftet bei Verlust für den an ihn beim Check-In ausgehändigten Hotelschlüssels oder an ihn zusätzlich ausgehändigten Zweitschlüssels in vollem Umfang und für die sichere fachgerechte Wiederherstellung der Hotelschließanlage und ist verpflichtet den Verlust eines Hotelschlüssels dem BinzHotel sofort und unverzüglich anzuzeigen. Die Weitergabe an Dritte oder Minderjährige ist untersagt und entbindet nicht von der Haftung.
Ist der Buchungsvertragspartner nicht gleichzeitig der anreisende Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
Sollte der Buchungspartner oder dessen anreisende Gäste Teil einer politischen Veranstaltung sein oder das Hotel zu dessen Anlauf- und Sammelstelle dienen, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des BinzHotels. Sofern der Buchungspartner oder dessen anreisende Gäste dem BinzHotel vorenthalten oder die Auskunft verweigern, dass es sich um eine politische Veranstaltung handelt, ist das BinzHotel berechtigt, den Vertrag auch fristlos zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.
Hat das Hotel begründeten Anlass zur Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des BinzHotels zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es jede Veranstaltung ohne Einhaltung von Pflichten absagen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können durch, im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen, schriftlich ersetzt werden. Diese Bedingungen werden dem Kunden bei Vereinbarung gesondert ausgehändigt. Durch diese Tatsache sind sie dem Kunden, den Mietvertragsparteien ausreichend zur Kenntnis gebracht.
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftfordern.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Stralsund, ggf. dessen Zweigstelle in Bergen auf Rügen.
Mit verbindlicher Buchung, auch über Reiseveranstalter und Internet-Reiseportale / Check-In gelten die Bedingungen des Gastaufnahmevertrages, der AGB, sowie die jeweils gültige Hausordnung.
Sollte eine dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen bestehen.
Rabenstrasse 5 – 5b
18609 Ostseebad Binz
Geschäftsführender Inhaber: Oliver Waechter
Tel: 038 393 – 3710
www.BinzHotel.de
STAND: Mai 2018